Teilnahmebedingungen zur Abstimmung und zur Teilnahme am Kaufland KIDS CUP 2018
1. Veranstalter
Veranstalter des Kaufland KIDS CUP 2018 ist die Kaufland Stiftung & Co. KG, Rötelstr. 35, 74172 Neckarsulm (nachfolgend "Kaufland") zusammen mit der Eintracht Frankfurt Fußballschule, Mörfelder Landstr. 362, 60528 Frankfurt und FERRERO MSC GmbH & Co. KG., Hainer Weg 120, 60599 Frankfurt am Main. Mit der Durchführung und Organisation des Kaufland KIDS CUP 2018 wurde die AD&VISION GmbH, Frankfurter Strasse 151B, 63303 Dreieich-Sprendlingen beauftragt.
2. Teilnahmeberechtigung
a. Bewerbungsphase ("Bewerbung")
Berechtigt zur Bewerbung für den Kaufland KIDS CUP 2018 und somit auch für eine etwaige spätere Teilnahme am Kaufland KIDS CUP sind ausschließlich E-Jugend Vereinsmannschaften (Mädchen und Jungen), die ihren Sitz in Deutschland haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Kaufland Gruppe, von Eintracht Frankfurt, sowie vom Sponsor Ferrero und der eingesetzten Eventagentur AD&VISION GmbH sowie deren Angehörige. Eine Anmeldung mittels elektronischer Anmeldesysteme wird nicht berücksichtigt. Für die Teilnahme an der Online-Abstimmung wird keine Gebühr erhoben, mit Ausnahme der Übermittlungskosten, die nach dem von Ihnen gewählten Tarif Ihres Mobilfunk- bzw. Internetproviders entstehen. Es entstehen keine versteckten Folgekosten.
b. Teilnahme am Turnier
Die 16 Jungen- und 16 Mädchenmannschaften mit den meisten Stimmen bei der Online-Abstimmung werden eingeladen, am Turnier teilzunehmen und erhalten per E-Mail die Teilnahmemappe mit allen Informationen. Auf der Seite www.kaufland-kidscup.de werden die Gewinnermannschaften der Online-Abstimmung öffentlich bekanntgegeben.
Die ermittelten Teilnehmer werden von Kaufland per E-Mail innerhalb von drei Wochen nach Teilnahmeschluss benachrichtigt. Eine Barauszahlung des Gewinnwertes ist nicht möglich. Diese Teilnahmebenachrichtigung wird an eine der Adressen gerichtet, die der Betreuer / Trainer der Mannschaft bei der Registrierung angegeben hat. Im Falle einer unzustellbaren Teilnahmebenachrichtigung ist Kaufland nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf die Teilnahme und Kaufland ist nicht verpflichtet, jeglichen Ersatz zu leisten.
Minderjährige müssen spätestens zum Turnierstart eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme am Turnier und eine Einwilligung in die Anfertigung und Verwendung der Foto- und Filmaufnahmen vorlegen. Volljährige müssen nur die schriftliche Einwilligung für die Foto- und Filmaufnahmen vorlegen. Der Vordruck für diese Erklärungen liegt den Unterlagen bei, die den Gewinnern der Online-Abstimmung zugeschickt werden. Ohne diese unterschriebenen Erklärungen ist eine Teilnahme am Turnier aus organisatorischen und versicherungsrechtlichen Gründen leider nicht möglich.
Die Einverständnis- sowie Einwilligungserklärung können hier als PDF heruntergeladen werden:
Einverständnis- und Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigen
Einwilligungserklärung Trainer / Betreuer
3. Ablauf der Online-Abstimmung
a. Um eine Mannschaft für die Online-Abstimmung zu registrieren, muss ein volljähriger Betreuer der Mannschaft ein Teamkonto auf www.kaufland-kidscup.de eröffnen. Er oder sie muss 1 - 3 volljährige Betreuer sowie 7 - 12 Spieler oder Spielerinnen der Jahrgänge 2007 und 2008 namentlich unter Angabe des Geburtsdatums melden, um die Registrierung zu vervollständigen. Daten können auch nach Abschluss der Registrierung noch ergänzt werden. Es können nur reine Jungen- oder reine Mädchenmannschaften zur Bewerbung registriert werden. Zusätzlich ist es Mädchen gestattet, in Jungenmannschaften zu spielen. Die Spielerinnen dürfen ein Jahr älter (Jahrgang 2006) sein als die männlichen Spieler. Es gibt ansonsten keinen gemischten Teamwettbewerb.
b. Die Online-Abstimmung findet vom 23.04.2018 bis 13.05.2018 statt. Jeder Besucher der Seite www.kaufland-kidscup.de kann einmal in 24 Stunden für seine Lieblingsmannschaft stimmen. Alle elektronischen Stimmen werden gezählt, die spätestens um 23:59 Uhr deutscher Zeit am Tag des Teilnahmeschlusses abgeschickt wurden. Nach diesem Zeitpunkt ist das Abschicken der elektronischen Stimme nicht mehr möglich. Zur Überprüfung und Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang des entsprechenden Datensatzes.
c. Die Registrierung zur Online-Abstimmung garantiert keine Teilnahme am Turnier. Nur die Gewinner der Abstimmung kommen für eine Teilnahme in Betracht. Ab dem 14.05.2018 erfolgt die Auswahl der Mannschaften für den Kaufland KIDS CUP 2018 anhand der meisten Stimmen bei der Online-Abstimmung.
d. Mit der Registrierung erklärt sich der Betreuer / Trainer, der die Anmeldung / Registrierung durchgeführt hat, damit einverstanden, dass im Falle eines Gewinnes seiner Mannschaft bei der Abstimmung der Mannschaftsname, der Ort, der Verein und der Vorname des Betreuers und der erste Buchstabe seines Nachnamens auf der Webseite www.kaufland-kidscup.de und auf den offiziellen Facebook Fanseiten von Kaufland veröffentlicht werden.
e. Bitte beachten Sie: Der Gewinn bei der Online-Abstimmung allein garantiert noch keine Teilnahme. Erst, sobald alle erforderlichen Unterlagen (u. a. die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten) übermittelt wurden, wird die verbindliche Teilnahmebestätigung von Kaufland per E-Mail versandt. Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist zusätzlich im Original vor dem Turnierstart abzugeben.
f. Die Teilnehmer sind für die hochgeladenen Inhalte selbst verantwortlich. Kaufland übernimmt keinerlei Verantwortung / Haftung für von Nutzern eingestellte Inhalte wie zum Beispiel jedwedes Bildmaterial etc.
4. Ablauf des Kaufland KIDS CUP Fußballturniers
Für die Teilnahme am Kaufland KIDS CUP 2018 wird für die Mannschaften und Betreuer keine Gebühr erhoben. Die Teilnahme beinhaltet die An- und Abreise mit der Deutschen Bahn für bis zu 3 Betreuer / Trainer und bis zu 12 Spieler / Spielerinnen, die Unterkunft im Zeltcamp mit tollem Rahmenprogramm, Turniertrikots für die Spieler, Coach-Shirts für die Betreuer, Essen und Getränke sowie die Betreuung durch die Eintracht Frankfurt Fußballschule und selbstverständlich die Nutzung des Kleinfeldes mit abschließender Siegerehrung.
Die Einverständniserklärung und Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten ist im Original vor dem Turnierstart abzugeben. Als Alters- und Identitätsnachweis muss bei den Turnieren zudem ein gültiger Lichtbildausweis (Kinder-, Schülerausweis oder Spielerpass) vorgelegt werden. Die Turnierleitung behält sich die Durchführung von Stichproben vor. Jede Manipulation führt zum Ausschluss vom Turnier.
5. Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO
a. Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage:
Verarbeitungszweck der Teilnehmerdaten der Online-Abstimmung: Die Daten der Abstimmungsteilnehmer (Name, gültige E-Mailadresse) werden ausschließlich zu Zwecken der Durchführung der Online-Abstimmung verarbeitet. Sofern die Abstimmungsteilnehmer keine weitere Einwilligung abgeben (bspw. Newsletterbestellung) werden die Daten der Abstimmenden nach der Ermittlung der Gewinnerteams gelöscht.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Abstimmungsteilnehmer der Online-Abstimmung ist § 15 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG).
Verarbeitungszweck der Daten der Mannschaften und Betreuer:
In der Bewerbungsphase: Die Erfassung der geforderten persönlichen Daten der Mannschaften, Betreuer und Trainer in der Bewerbungs- / Abstimmungsphase dient ausschließlich zur Durchführung der Registrierung und der Abstimmung. Sämtliche Bewerberdaten werden nur für den Zweck und für die Dauer des Kaufland KIDS CUP gespeichert und nach Ablauf der Aktion gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
In der Turnierphase: Die Erfassung der geforderten persönlichen Daten der Mannschaften, Betreuer und Trainer in der Turnierphase und dessen Vorbereitung dient ausschließlich der Durchführung des Turniers.
Film- und Fotorechte
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten der Mannschaften und Betreuer im Rahmen der Online-Abstimmung und der Turnierteilnahme ist Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO.
Während des Kaufland KIDS CUP 2018 werden im Auftrag von Kaufland und der Eintracht Frankfurt Fußballschule Foto- und Filmaufnahmen (nachfolgend "Aufnahmen") von den Mannschaften, den Spielen und dem Turnierumfeld angefertigt. Diese Aufnahmen werden durch Kaufland bzw. mit Kaufland verbundenen Unternehmen und der Eintracht Frankfurt Fußballschule zur Berichterstattung über den Kaufland KIDS CUP 2018 in der Presse, den Kaufland Medien (Kaufland Internetseite, Kaufland Facebook Fanpage, Kaufland You Tube Kanal, Kaufland Kundenzeitung) und den Medien von Eintracht Frankfurt (Internetseite von Eintracht Frankfurt, Stadionzeitung, Facebook Fanpage von Eintracht Frankfurt, Eintracht Frankfurt TV), sowie intern zur Dokumentation verwendet.
Die Teilnehmer (Trainer, Betreuer, Spieler), bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte müssen daher vor Beginn des Turniers die entsprechenden Einwilligungserklärungen schriftlich abgegeben haben. Ohne diese Einwilligungen (bei Minderjährigen ist die Einwilligungserklärung auf dem Vordruck für die Einverständniserklärung zur Teilnahme) ist eine Teilnahme am Turnier leider nicht möglich.
Mit der Einwilligungserklärung willigen die Erklärenden, bzw. deren Erziehungsberechtigte / gesetzlichen Vertreter in die Erstellung und die oben beschriebene Nutzung der Aufnahmen gegebenenfalls unter Nennung der Vor- und Nachnamen ein. Die Rechteübertragung erfolgt exklusiv, weltweit und begrenzt auf die Dauer von fünf Jahren. Eine unentgeltliche Verwendung der Aufnahmen innerhalb der Kaufland Unternehmensgruppe zu den oben genannten Zwecken ist zulässig.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bisherigen Verarbeitung bleibt davon unberührt. Eine zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgte Veröffentlichung kann nicht rückgängig gemacht werden, jedoch unterbleibt dann die weitere Nutzung der von dem Widerruf betroffenen Daten.
Rechtsgrundlage für die Erstellung und Nutzung von Fotoaufnahmen ist die gegebenen Einwilligungen nach Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO.
b. Empfänger / Kategorien von Empfängern
Die Daten der teilnehmenden Mannschaften (Gewinner der Online-Abstimmung, die alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben) mitsamt Trainer und Betreuer werden zum Zwecke der Turnierabwicklung (Einladung zum Turnier / Organisation / Abwicklung / Durchführung / Nachbereitung) an Eintracht Frankfurt und die AD & VISION GmbH übermittelt. Im Übrigen werden die Daten nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung der auf Basis der erteilten Einwilligung erstellten Film- und Fotoaufnahmen
c. Für die Verarbeitung Verantwortliche i.S.d. Art. 4 Abs. 7 DSGVO
Der für die Verarbeitung Verantwortliche i.S.d. Art. 4 Abs. 7 der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Kaufland Stiftung & Co. KG, Rötelstr. 35, 74172 Neckarsulm.
d. Speicherdauer / Kriterien für Festlegung der Speicherdauer: Die Daten der Abstimmungsteilnehmer werden nach der Abstimmung und Einladung der Gewinnerteams gelöscht. Die Daten der Mannschaftsmitglieder und Betreuer werden 60 Monate nach Abschluss des Turniers gelöscht, es sei denn im Einzelfall ist zur Abwicklung von Versicherungsfällen eine längere Speicherdauer erforderlich.
e. Betroffenenrechte
Betroffene der Datenverarbeitung durch die Kaufland Stiftung im Rahmen der Abstimmung und des Turniers haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, jederzeit und unentgeltlich Auskunft über die bei der Kaufland Stiftung zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten.
Zudem haben Sie nach Art. 16 DSGVO das Recht, die Korrektur unrichtiger über Sie gespeicherter Daten zu verlangen. Letztlich haben Sie nach Art. 17 DSGVO das Recht, die Löschung von Daten zu verlangen, sofern die Daten durch uns nicht mehr gespeichert werden dürfen (bspw. weil die Daten nicht mehr für die Durchführung des Turniers oder Bewerbung eines neuen KIDS CUP benötigt werden oder weil Sie eine gegebene Einwilligung widerrufen).
Zudem steht Ihnen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO und das Recht auf Datenportabilität nach Art. 20 DSGVO zu, sofern die Voraussetzungen dieser Anspruchsnormen im Einzelfall vorliegen.
Beruht die Datenverarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e oder lit. f DSGVO, steht Ihnen nach Art. 21 DSGVO ein Widerspruchsrecht zu. Soweit Sie einer Datenverarbeitung widersprechen, unterbleibt diese zukünftig. Dies gilt nicht, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die weitere Verarbeitung nachweisen kann, die dem Interesse des Betroffenen am Widerspruch überwiegen.
Sofern Sie selbst die verarbeiteten Daten zur Verfügung gestellt haben, steht Ihnen ein Recht auf Datenübertragung nach Art. 20 DSGVO zu.
Sollte die Datenverarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 a) oder Art. 9 Abs. 2 a) DSGVO beruhen, können Sie die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bisherigen Verarbeitung bleibt davon unberührt. Eine zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgte Veröffentlichung kann nicht rückgängig gemacht werden, jedoch unterbleibt dann die weitere Nutzung der von dem Widerruf betroffenen Daten.
Wenden Sie sich bitte in den zuvor genannten Fällen, bei offenen Fragen oder im Falle von Beschwerden schriftlich oder per E-Mail an den Datenschutzbeauftragten.
Bei Beschwerden zum Datenschutz können Sie sich zudem zusätzlich auch an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. In Deutschland ist dies die für Kaufland örtlich zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde Baden-Württembergs oder die Landesaufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben.
f. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Sie erreichen den externen Datenschutzbeauftragten der Kaufland Stiftung unter folgenden Kontaktdaten:
datenschutz süd GmbH
- Stichwort Kaufland -
Wörthstraße 15
97082 Würzburg
office(at)datenschutz-sued.de
6. Sonstige Bestimmungen
a. Für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte übernimmt Kaufland keine Haftung.
b. Kaufland behält sich das Recht vor, Teilnehmer aufgrund von falschen Angaben, Manipulationen oder der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel vom Gewinnspiel auszuschließen.
c. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
d. Ausschließliches anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
e. Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
Die volljährige Betreuerin / der volljährige Betreuer der teilnehmenden Mannschaften weist die Erziehungsberechtigten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf diese Teilnahmebedingungen und die Elternhinweise hin. Beide Dokumente sowie weitere Informationen gibt es unter www.kaufland-kidscup.de